Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof.Dr.Dr. Hans - Jürgen Papier hat anläßlich seines Vortrages im Januar 2008 in Heidelberg einerseits daran erinnert, daß das Bundesverfassungsgericht "nicht den Gerichtsvollzieher schicken kann", mit anderen Worten - keine Exekutivgewalt hat -, und daß andererseits aber in Deutschland "der Kern der Würde des Menschen erreicht ist."
[ Angenommen, der Europäische Gerichtshof erkennt auf eine Menschenrechtsverletzung wie im ersten Absatz dargelegt und will der Beschwerde abhelfen, wären Sie als Deutsche oder Deutscher bereit, eine von Deutschland zu zahlende Entschädigung mit einem Anteil von zehn Eurocent zu tragen? - diese Frage wurde vom Verfasser am 8. April 2009 durch die Frage in Absatz 5 ersetzt - ]
Mit Entscheidung vom 3.März 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Beschwerde vom Juli 2006 als unzulässig verworfen, da seiner Auffassung nach nicht auch nur der Anschein einer Verletzung der in der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihren Zusatzprotokollen garantierten Rechte und Freiheiten zu erkennen sei.
Der Beschwerdeführer hält gegenüber der Bundesrepublik Deutschland allerdings an dem Vorwurf der Verletzung seiner Menschenrechte fest. Halten Sie, das Andauern des in den Absätzen 1 und 2 beschriebenen Zustands in Deutschland vorausgesetzt, eine Menschenrechtsverletzung - eventuell auch im Sinne der Universal Declaration of Human Rights - für möglich?
Sehr geehrte Damen und Herren,
am heutigen Donnerstag, dem 25. September 2008, geben wir ein vorläufiges Ergebnis
unserer Umfrage,
die am 25. Januar 2008 begonnen hat, bekannt.
Die Anzahl der Teilnehmer liegt derzeit im mittleren vierstelligen Bereich.
Wir danken Allen, die sich beteiligt haben und beteiligen und besonders denjenigen,
die bei der Verbreitung der Umfrage behilflich waren.
Von den ersten Stimmabgaben im Januar 2008 bis zum heutigen Tage haben
65 - 70 % mit Ja und 30 - 35 % mit Nein gestimmt.
Am 15. September 2008 hatten 71,03 % mit Ja gestimmt und 28, 97 % mit Nein.
83,09 % der Stimmen wurden in Deutschland abgegeben, die übrigen 16,1% kommen
aus dem Ausland,
das heißt, aus 65 weiteren Ländern und von allen Kontinenten.
Wir gehen auf Grund der Deutlichkeit und Stabilität des Ergebnisses davon aus,
dass sich an diesem Stimmenverhältnis kaum mehr etwas ändern wird.
Wir würden uns jedenfalls freuen,
wenn Sie zur Verbreitung unserer Umfrage beitragen könnten.
Hier die Ergebnisse nach Monaten in Prozent von Mai 2008 über März 2012 bis Januar 2017:
Mai 2008
Juni 2008
Juli 2008
August 2008
September 2008
Oktober 2008
November 2008
Dezember 2008
Januar 2009
Februar 2009
April 2009
Mai 2009
Juni 2009
Juli 2009
August 2009
September 2009
Oktober 2009
November 2009
Dezember 2009
Januar 2010
Februar 2010
März 2010
April 2010
Mai 2010
Juni 2010
Juli 2010
August 2010
September 2010
Oktober 2010
November 2010
Dezember 2010
Januar 2011
Februar 2011
März 2011
April 2011
Mai 2011
Juni 2011
Juli 2011
August 2011
September 2011
Oktober 2011
November 2011
Dezember 2011
Januar 2012
Februar 2012
März 2012
Januar 2017
Chart Mai 2008 - März 2012
Es wurden in 66 Ländern und auf allen Kontinenten Stimmen abgegeben.
Mit freundlichen Grüßen und verbindlichstem Dank
Ihr MenschundRecht.